Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

1. Art des Vertrages 

Die IG Bw Dieringhausen führt Sonderfahrten auf Eisenbahnstrecken durch. Vertragsgegenstand ist die Durchführung als Transportleistung, nicht die Erbringung weiterer Leistungen, wie Anreise, Übernachtung, Verpflegung oder Betreuung. 
Soweit solche Zusatzleistungen dennoch angeboten werden, handelt die IG Bw Dieringhausen als Anbieter eigener Leistungen. 
Die Zusatzleistungen werden in den Ausschreibungsunterlagen für die Sonderfahrten gesondert ausgewiesen. Das Reisevertragsrecht (§§ 651 a ff. BGB) kommt in keinem Falle zur Anwendung. 

Form 

2. Abschluss des Vertrages zur Teilnahme an einer Sonderfahrt 

Mit der Anmeldung bietet der oder die Teilnehmer der IG Bw Dieringhausen den Abschluss des Vertrages zur Teilnahme an der betreffenden Sonderfahrt auf Grundlage der Ausschreibung verbindlich an. 
Die Anmeldung kann nur schriftlich oder fernschriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die IG Bw Dieringhausen zustande. 
Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nur, soweit sie in der Ausschreibung angekündigt ist. 
Die Anmeldung bindet den sich anmeldenden Teilnehmer auch in Bezug auf die von ihm zusätzlich angemeldeten Teilnehmer. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Entrichtung des Fahrpreises. 
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der IG Bw Dieringhausen. 

Form 

3. Vermittlung von Fremdleistungen 

Vermittelt die IG Bw Dieringhausen Leistungen fremder Anbieter (entsprechend den Ausführungen zu 1.), so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und sein Inhalt nach den jeweiligen Vertragsbedingungen dieser Anbieter. 

Form 

4. Zahlung 

Die von der IG Bw Dieringhausen erbrachten bzw. vermittelten Leistungen sind per Vorkasse binnen einer Woche nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Maßgebend ist der Eingang bei der IG Bw Dieringhausen bzw. bei Überweisung die Gutschrift auf dem in der Ausschreibung angegebenen Konto. 
Die Zahlung kann nur per Überweisung auf das Konto der IG Bw Dieringhausen erfolgen, sofern mit dem Teilnehmer keine andere Regel schriftlich getroffen wurde. 
Die Zahlungspflicht ist nur dann erfüllt, wenn der Betrag dem Konto der IG Bw Dieringhausen gutgeschrieben wird. 

Form 

 

 

5. Fotohalte 

Im Rahmen der betrieblichen und fahrplantechnischen Möglichkeiten werden während der Sonderfahrten den Teilnehmern Fotohalte in Bahnhöfen oder auf der freien Strecke angeboten. 
Ein Anspruch auf die Durchführung oder eine bestimmte Gestaltung der Fotohalte besteht nicht. 
Die Teilnahme an Fotohalten, insbesondere der Ein- und Ausstieg an nicht für den öffentlichen Personenverkehr bestimmten Stellen, erfolgt auf eigene Gefahr. 
Schadensersatzansprüche gegenüber der IG Bw Dieringhausen sind insoweit ausgeschlossen. 
Finden angekündigte Fotohalte nicht statt, entstehen dadurch keinerlei Ansprüche gegen die IG Bw Dieringhausen. 

Form 

6.1. Ausfall einzelner Programmpunkte 

Aufgrund von betrieblichen Änderungen, wie zum Beispiel Streckensperrungen oder Trassenbelegungen, kann es kurzfristig dazu kommen, dass einzelne Programmpunkte nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können. 
Die IG Bw Dieringhausen bemüht sich in diesem Fall, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf eine Schadensersatzleistung oder auf Erstattung des Fahrpreises. 

Form 

6.2. Ausfall des angekündigten Fahrzeuges 

In der Regel wird bei Sonderfahrten der IG Bw Dieringhausen historisches Lok- und Wagenmaterial eingesetzt. Aufgrund von deren Alter und den aufwendigen Reparaturen an den Fahrzeugen kann es dazu kommen, dass am Tag der Sonderfahrt das angekündigte Fahrzeug nicht zur Verfügung steht oder kurzfristig ausfällt. 
In diesem Fall wird sich um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bemüht. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein moderneres Fahrzeug eingesetzt oder die Fahrt fällt aus. 
In keinem Fall besteht Anspruch auf eine Schadensersatzleistung oder auf die Erstattung des Fahrpreises. 

Form 

7. Anweisungen der Reiseleitung 

Die Teilnehmer der Sonderfahrten sind verpflichtet, den Anweisungen der IG Bw Dieringhausen und der eingesetzten Reiseleitung zum Verhalten während der Fahrt und der Aufenthalte Folge zu leisten. 
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Verhalten bei Fotohalten, sonstigen Halten auf freier Strecke und in Bahnhöfen sowie bei Betriebsstörungen. 
Das Verlassen des bei der Sonderfahrt eingesetzten Fahrzeuges an nicht für den öffentlichen Personenverkehr bestimmten Stellen ohne ausdrückliche Erlaubnis der IG Bw Dieringhausen oder der eingesetzten Reiseleitung ist untersagt. 
Wer dieser Verpflichtung zuwiderhandelt, hat alle durch sein Verhalten entstehenden Schadensersatzansprüche gegen die IG Bw Dieringhausen zu übernehmen. 

Form 

8. Tragen von Warnwesten / Warnkleidung 

Das Tragen von Warnwesten und / oder Warnkleidung ist ausschließlich dem Betriebspersonal, dem Veranstalter oder von der IG Bw Dieringhausen ernannten Personen gestattet. 
Dies dient der sofortigen Erkennbarkeit von Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Fahrt direkt in Verbindung stehen und für die Fahrgäste Ansprechpartner sind. 
Zuwiderhandlungen können einen Ausschluss von der Sonderfahrt zur Folge haben. 

Form 

9. Ausschluss von der Sonderfahrt 

Die IG Bw Dieringhausen kann ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen, wenn der Fahrtteilnehmer die Vorbereitung oder die Durchführung des Sonderzuges nachhaltig stört oder den Anweisungen der Reiseleitung zuwiderhandelt. 
Der Ausschluss von der Sonderfahrt begründet weder Ansprüche auf Erstattung des Fahrpreises noch auf die Erstattung bereits ausgelegter Kosten für Zusatzleistungen. 

Form 

10. Rücktritt vom Vertrag 

Fahrtteilnehmer können jederzeit vor dem ersten Tag der Sonderfahrt von dem Vertrag zurücktreten. 
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich gegenüber der IG Bw Dieringhausen zu erfolgen. 
Die IG Bw Dieringhausen hat nach Rechnungslegung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Höhe von 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch 10,00 €. 
Bei einem Rücktritt nach dem Anmeldeschluss ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Sollte kein Anmeldeschluss angegeben sein, ist dieser generell 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Maßgebend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IG Bw Dieringhausen. 
Bei Gestellung eines Ersatzteilnehmers fällt keine Rücktrittsentschädigung an, wenn der Teilnehmer die IG Bw Dieringhausen vor dem Beginn der Sonderfahrt hiervon informiert und die IG Bw Dieringhausen der dahingehenden Änderung des Vertrages zustimmt. 

Form 

11. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen 

Die IG Bw Dieringhausen haftet nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. 
Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben und stellen keine eigene Zusicherung der IG Bw Dieringhausen gegenüber den Fahrtteilnehmern dar. 

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12. Ausfall des Sonderzuges 

Bei Ausfall des Sonderzuges werden bereits gezahlte Fahrpreisbeträge erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

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13. Verspätungen 

Die IG Bw Dieringhausen garantiert nicht für die pünktliche Durchführung der Sonderzüge oder das Erreichen von Anschlusszügen. 
Schadensersatzansprüche durch Verspätungen sind ausgeschlossen. 

Form 

 

 

14. Gruppenanreise zu einer Sonderfahrt 

Bei einigen Sonderfahrten bietet die IG Bw Dieringhausen eine Gruppenanreise, in der Regel mit dem ÖPNV, zum Abfahrtsbahnhof einer Sonderfahrt an. 
Die geplante Verbindung mit den Abfahrtszeiten an den einzelnen Bahnhöfen für die Gruppenanreise wird den Teilnehmern vor der Fahrt zugesandt. 
Sollte sich durch höhere Gewalt, wie z. B. Verspätung oder Ausfall eines oder mehrerer Züge, die Fahrtstrecke oder die Züge der Gruppenanreise ändern, so werden die Teilnehmer der Gruppenanreise umgehend telefonisch über Mobilfunk zu den Änderungen informiert. 
Sollte der Teilnehmer nicht erreichbar sein, weil z. B. die Mobilfunknummer der IG Bw Dieringhausen nicht bekannt ist, und deshalb nicht an der Gruppenanreise und / oder der Sonderfahrt teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf eine Schadensersatzleistung oder auf Erstattung des Fahrpreises. 

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15. Rauchverbot 

In den von der IG Bw Dieringhausen durchgeführten Sonderzügen besteht ein generelles Rauchverbot. 
Des Weiteren gelten die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der jeweiligen Länder. 
Etwaige von dieser Regelung abweichende Beschriftungen an und in den Fahrzeugen haben ausschließlich historischen Wert und sind ohne rechtliche Bedeutung. 

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16. Beförderung von Tieren 

Die Beförderung von Tieren, insbesondere von Hunden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
Über Ausnahmen entscheidet die IG Bw Dieringhausen auf Antrag. 

Form 

17. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften 

Die Fahrtteilnehmer sind für die Einhaltung aller in ihrer Person liegenden Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fahrt, insbesondere die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften, selbst verantwortlich. 
Nachteile aus der Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ansprüche gegenüber der IG Bw Dieringhausen sind ausgeschlossen. 

Form 

18. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Im Einzelfall kann die IG Bw Dieringhausen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, soweit dies sachlich geboten ist. 

Form 

19. Unwirksamkeitsklausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages davon im Übrigen unberührt. 

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